Allgemein vs. außergewöhnlich
Wichtig für dich vorab zu wissen: Man unterscheidet zwischen allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen (§ 33 EStG) und außergewöhnlichen Belastungen in besonderen Fällen (§ 33a EStG). Bei Letzteren spielt die zumutbare Belastung nämlich keine Rolle. Die drei besonderen Fälle stellen wir dir im Folgenden vor. Denn auch hier gibt es bestimmte Voraussetzungen sowie Höchst- und Pauschbeträge.
Schau dir auch die anderen Teile zur Serie „Außergewöhnliche Belastungen“ an:
Teil 1: So sparst du Steuern durch außergewöhnliche Belastungen
Teil 2: Das ABC der außergewöhnlichen Belastungen
Teil 4: Personen mit Behinderung profitieren von dieser Sonderregel
Wenn du bedürftige Personen unterstützt
Wenn du bedürftige Personen unterstützt (meist handelt es sich um Angehörige), kannst du deine Aufwendungen bis zur Höhe des Grundfreibetrags (2024 beträgt dieser 11.784 €; § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG) geltend machen. 2025 soll der Grundfreibetrag 12.096 € betragen.


