Außergewöhnliche Belastungen (Teil 3 von 4)

Mit diesen Sonderregeln zur außergewöhnlichen Belastung sparst du Steuern

Grundsätzlich unterliegen deine Einkünfte der Einkommensteuer. Die Einkünfte sind der Gewinn oder der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Also einfach gesagt Deine Einnahmen abzüglich deiner Ausgaben. Doch da gibt es noch die privaten Aufwendungen! Über die kannst du nicht frei entscheiden, denn manchmal entstehen sie dir zwangsläufig. Solche Aufwendungen kannst du unter bestimmten Bedingungen steuermindernd geltend machen. Prüfe im Fall der Fälle, ob du von einer der folgenden 3 Sonderregelungen, die der Fiskus geschaffen hat, profitieren kannst.

Maik Czwalinna

11.10.2025 · 4 Min Lesezeit

Allgemein vs. außergewöhnlich

Wichtig für dich vorab zu wissen: Man unterscheidet zwischen allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen (§ 33 EStG) und außergewöhnlichen Belastungen in besonderen Fällen (§ 33a EStG). Bei Letzteren spielt die zumutbare Belastung nämlich keine Rolle. Die drei besonderen Fälle stellen wir dir im Folgenden vor. Denn auch hier gibt es bestimmte Voraussetzungen sowie Höchst- und Pauschbeträge.

Schau dir auch die anderen Teile zur Serie „Außergewöhnliche Belastungen“ an:

Teil 1: So sparst du Steuern durch außergewöhnliche Belastungen

Teil 2: Das ABC der außergewöhnlichen Belastungen

Teil 4: Personen mit Behinderung profitieren von dieser Sonderregel

Wenn du bedürftige Personen unterstützt

Wenn du bedürftige Personen unterstützt (meist handelt es sich um Angehörige), kannst du deine Aufwendungen bis zur Höhe des Grundfreibetrags (2024 beträgt dieser 11.784 €; § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG) geltend machen. 2025 soll der Grundfreibetrag 12.096 € betragen.

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