Außergewöhnliche Belastungen (Teil 4 von 4)

Personen mit Behinderung profitieren von dieser Sonderregel

Dein betrieblicher Umsatz unterliegt der Einkommensteuer, wobei die Steuer auf deine Einnahmen abzüglich deiner Ausgaben berechnet wird. Aber es gibt noch eine weitere Dimension, nämlich die privaten Aufwendungen. Diese Ausgaben entstehen dir zwangsläufig, und du hast oft wenig Spielraum bei ihrer Gestaltung. Trotzdem gibt es Möglichkeiten, sie unter bestimmten Bedingungen steuermindernd geltend zu machen. Es gibt sogar 3 Sonderregeln, die auf dich zutreffen könnten. In unserem 4. und letzten Teil der Serie „Außergewöhnliche Belastungen“ schauen wir uns die Sonderregel für Menschen mit Behinderung genauer an.

Maik Czwalinna

11.10.2025 · 4 Min Lesezeit

Wenn du eine Behinderung hast

Ist bei dir oder deinem Ehepartner eine Behinderung festgestellt worden, erhältst du einen steuerfreien Pauschbetrag (§ 33b EStG). 

Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem Grad der Behinderung (GdB). Dieser Tabelle kannst du den jährlichen Pauschbetrag entnehmen: 

Pauschbetrag für Behinderte 
GdB mindestens Jährlich 
20 384 € 
30 620 € 
40 860 € 
50 1.140 € 
60 1.440 € 
70 1.780 € 
80 2.120 € 
90 2.460 € 
100 2.840 € 

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