Betriebsprüfung, Zuschätzung durch das Finanzamt
Lies auch die anderen beiden Teile unserer Serie „Einfache Buchungslösungen“:
Teil 2: Diese Buchungssätze brauchst du als Kleinunternehmer
Teil 3: Alles im Griff mit den richtigen Buchungssätzen für Personal, Pfand und Pkw
Bei einer Betriebsprüfung, einer Kassennachschau oder einer Umsatzsteuernachschau nimmt sich das Finanzamt meist als Erstes das Prüffeld „Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen“ vor. Wenn es Anzeichen dafür findet, dass deine Kassenführung nicht ordnungsgemäß ist oder zwischenzeitlich sogar Fehlbeträge auftreten, geht der Betriebsprüfer davon aus, dass du nicht alle deine Betriebseinnahmen erfasst hast.
In diesem Fall wird er Betriebseinnahmen hinzuschätzen. Diese Hinzuschätzung erhöht das Konto „Erlöse 19 % USt“ (8400 im SKR 03 oder 4400 im SKR 04) oder „Erlöse 7 % USt“ (8300 im SKR 03 oder 4300 im SKR 04).