Warum dein Finanzamt deinen Ehegatten-Arbeitsvertrag sehr genau überprüft
Zunächst ist es wichtig festzuhalten, dass das Finanzamt Ehegatten-Arbeitsverhältnisse als reguläre Beschäftigungsverhältnisse ansieht. Dabei setzt es voraus, dass du die üblichen steuerlichen Bestimmungen und Arbeitsrechtsvorschriften einhältst.
Das Finanzamt befürchtet allerdings immer erst einmal, dass das Arbeitsverhältnis nur auf dem Papier besteht, um steuerliche Vorteile auszunutzen. Schließlich liegen gerade bei einem Ehegatten-Arbeitsverhältnis die private Vermögensebene und die betriebliche Sphäre dicht beisammen. Wenn die Vereinbarungen zwischen dir und deinem Ehegatten unangemessen oder unüblich sind, wird dein Finanzamt die Betriebsausgaben nicht anerkennen, oder wenn du eine Kapitalgesellschaft betreibst, eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) annehmen.
Achtung:
Es ist wichtig, dass sowohl du als der arbeitgebende Ehepartner als auch der arbeitnehmende Ehepartner die Einkünfte korrekt in euren Steuererklärungen angeben. Du als arbeitgebender Ehepartner kannst die Lohnkosten als Betriebsausgaben abziehen, während der arbeitnehmende Ehepartner die Einkünfte aus dem Beschäftigungsverhältnis in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung angeben muss.