Vorsicht bei Firmenwagen
Wenn du als Selbstständiger einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG in Anspruch nimmst, wird das Finanzamt nach erfolgter Investition ganz genau prüfen, ob du den Gegenstand im Jahr des Kaufs und im Folgejahr (fast) ausschließlich für betriebliche Zwecke nutzt. (Siehe dazu auch Teil 1 unserer Serie „Steuersparmodell Investitionsabzugsbetrag“.)
Teil 1: Spare du schon heute Steuern für zukünftige Investitionen
Teil 3: Liquidität sichern: Investitionsabzugsbetrag richtig nutzen und Rückzahlungen vermeiden
Von einer ausschließlich betrieblichen Nutzung kannst du ausgehen, wenn der Umfang der betrieblichen Nutzung nachweislich mindestens 90 % beträgt (Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 20.3.2017, Az. IV C 6 – S 2139-b/07/10002-02, Rz. 42). Statt der Nutzung im Unternehmen ist es auch zulässig, dass du das Fahrzeug an einen Dritten vermietest.