Außergewöhnliche Belastungen (Teil 1 von 4)

So sparst du Steuern durch außergewöhnliche Belastungen

Grundsätzlich sollst du nur auf dein frei verfügbares Einkommen Einkommensteuer zahlen. Daher unterliegt nicht dein betrieblicher Umsatz der Einkommensteuer, sondern nur dein Gewinn, also die Einnahmen abzüglich der Ausgaben. Doch auch über private Aufwendungen, die dir zwangsläufig entstehen, kannst du nicht frei verfügen. Solche Aufwendungen kannst du unter bestimmten Bedingungen steuermindernd geltend machen. In diesem Beitrag erhältst du einen Überblick, wie du diese Bedingungen zu deinem Vorteil nutzen kannst, um optimal Steuern zu sparen. Am Ende des Artikels findest du weiterführende Artikel, um noch tiefer einzusteigen und das Beste für dich rauszuholen.

Maik Czwalinna

02.10.2025 · 7 Min Lesezeit

Die wichtigsten Grundsätze bei außergewöhnlichen Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen kannst du in dem Jahr steuerlich geltend machen, indem du die entsprechenden Zahlungen geleistet hast. Das ermöglicht dir in vielen Fällen, die steuerlichen Auswirkungen zu optimieren, indem du Zahlungen vorziehst oder erst später leistest. Dieser Prozess nennt sich auch „Abflussprinzip“. Es kommt dabei immer (nur) auf die Kontobewegung an.

Außerdem gilt: Nur solche Aufwendungen wirken sich als außergewöhnliche Belastungen aus, die dir auch tatsächlich entstanden sind und dich wirtschaftlich belasten. Zuschüsse und Zuzahlungen anderer Personen mindern damit den abziehbaren Betrag.

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