Deine Umsatzsteuererklärung 2023 (Teil 3 von 3)

So vermeidest du teure Fehler bei deiner Umsatzsteuererklärung

Lies im 3. Teil unserer Serie „deine Umsatzsteuererklärung 2023“ alles über die komplexen Regelungen und Fallstricke der Umsatzsteuer im innergemeinschaftlichen Handel. Wir beleuchten nun genauer die Seiten 5 bis 13 und zeigen dir dabei, wie du die Umsatzsteuer-ID korrekt nutzt, Fallen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen vermeidest und das Reverse-Charge-Verfahren richtig anwendest. Erfahre, warum das Verständnis dieser Themen entscheidend ist, um Vorsteuerabzüge optimal zu nutzen und Bußgelder zu vermeiden. Wir bieten praktische Tipps zur rechtssicheren Abwicklung von Geschäften im EU-Binnenmarkt und klären, welche Auswirkungen die Kleinunternehmerregelung auf deine Umsatzsteuer hat.

Jörg Wilde

20.04.2024 · 15 Min Lesezeit

Seite 5 – Steuerfreie Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben

Sieh dir auch die anderen beiden Teile unserer 3-teiligen Serie an:

Teil 1: Warum deine Umsatzsteuererklärung 2023 fehlerlos sein muss

Teil 2: Mit dieser Anleitung erstellst du fehlerfreie Umsatzsteuererklärungen 

Zeilen 38 bis 45: Steuerfreie Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben  

In die Zeilen 38 bis 40 trägst du Lieferungen innerhalb der EU ein. Das gilt nicht, wenn du Kleinunternehmer bist. Denke bitte daran, dass du über die in Zeile 38 einzutragenden Umsätze Zusammenfassende Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern abgeben musst. 

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