Vorsteuerabzug leicht gemacht (Teil 2 von 3)

Wichtige Tipps für deine Rechnungen: So bewahrst du dir den Vorsteuerabzug sicher

Im 2. Teil unserer Serie „Vorsteuerabzug leicht gemacht“ erfährst du, wie du im Falle einer abhandengekommenen Rechnung vorgehen kannst und welche Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug entscheidend sind. Zudem wird erklärt, wie du Einfuhrumsatzsteuer korrekt abziehen kannst und welche Bedeutung das Reverse-Charge-Verfahren für deine Liquidität hat. Du erhältst wertvolle Tipps zur Dokumentation von Kosten und zur Zuordnung von Leistungen, die dir helfen, rechtliche Stolpersteine zu umgehen. Das Wissen um diese Aspekte ist nicht nur wichtig für deine steuerlichen Pflichten, sondern kann auch zu finanziellen Vorteilen für dein Unternehmen führen.

Maik Czwalinna

01.10.2024 · 8 Min Lesezeit

Was du tun kannst, wenn dir eine Rechnung abhanden kommt 

Wenn der Prüfer des Finanzamts anlässlich einer Umsatzsteuernachschau, einer Umsatzsteuersonderprüfung oder einer Betriebsprüfung bei dir erscheint, will er meist deine Eingangsrechnungen im Original sehen. 

Doch was, wenn dir das Original einer Rechnung nicht vorliegt? Der Prüfer wird das möglicherweise bemängeln und dir den Vorsteuerabzug streichen wollen. Ob er das aber darf, ist mehr als zweifelhaft, denn die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug müssen im Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs vorliegen. 

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