Einfache Buchungslösungen (Teil 2 von 3)

Diese Buchungssätze brauchst du als Kleinunternehmer

Im 2. Teil unserer Serie „Einfache Buchungslösungen“ stellen wir dir Buchungssätze für dich als Kleinunternehmer und deine Umsatzsteuer vor. Lerne, wie du die richtigen Buchungen vornimmst, falls die Umsatzgrenze überschritten wird, und was du tun kannst, wenn du nicht auf den Vorsteuerabzug verzichten möchtest. Wir zeigen dir, wie du buchen solltest, um Nachzahlungen zu vermeiden und vor allem das Finanzamt von dir und deinen Zahlen zu überzeugen.

Maik Czwalinna

21.08.2024 · 4 Min Lesezeit

Kleinunternehmer, Umsatzsteuer

Lies auch die anderen beiden Teile unserer Serie „Einfache Buchungslösungen“:



Teil 1: So buchst du Zuschätzungen, Reinigung und Geschenke betriebsprüfungssicher

Teil 3: Alles im Griff mit den richtigen Buchungssätzen für Personal, Pfand und Pkw

Wenn du Kleinunternehmer bist, musst du am Ende jedes Jahres prüfen, ob du die Umsatzgrenze von 22.000 € überschritten hast. Ist das der Fall, unterwirfst du ab 01.01. des nächsten Jahres deine Umsätze der Umsatzsteuer.

Solange das nicht der Fall ist, buchst du deine Umsätze auf das Konto „Erlöse als Kleinunternehmer i. S. d. § 19 Abs. 1 UStG“ (Konto 8195 im SKR 03 oder 4185 im SKR 04).

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