Prüfungssichere Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Teil 3 von 6)

Effektiv Steuern sparen: So erfasst du Betriebsausgaben korrekt und optimierst deine Steuererklärung

Im 3. Teil unserer Serie „Prüfungssichere Einnahmen-Überschuss-Rechnung“ erfährst du, wie du durch das gezielte Erfassen von Betriebsausgaben deine Steuerlast effektiv senken kannst. Du lernst, welche Ausgaben als steuerlich absetzbar gelten und wie du diese korrekt in deinen Steuerunterlagen dokumentierst. Die Betriebsausgaben sind ein weites Feld, daher erklären wir dir hier die Zeilen 24 bis 42. Besonders wichtig ist es, gemischte Ausgaben richtig zu behandeln und zu wissen, wie du vom Vorsteuerabzug profitierst. Der Beitrag hilft dir, deine Steuerstrategie zu optimieren und zeigt dir auf, welche Ausgaben du nicht vergessen darfst, um optimal Steuern zu sparen. So behältst du den Überblick und sparst bares Geld.

Jörg Wilde

07.01.2025 · 5 Min Lesezeit

Vergiss keine Betriebsausgaben

Lies auch die anderen Teile unserer Serie „Prüfungssichere Einnahmen-Überschuss-Rechnung“



Teil 1: So gelingt dir eine prüfungssichere Einnahmen-Überschuss-Rechnung für das Jahr 2024

Teil 2: EÜR schnell vorbereiten – Praktische Tipps für eine fehlerfreie Übertragung in MeinElster

Teil 4: Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben: Erfahre, wie du alle relevanten Kosten korrekt geltend machst und Steuern sparst

Teil 5: Weitere Angaben zur Gewinnermittlung: Wie du Entnahmen und Einlagen korrekt dokumentierst und steuerlich nutzt

Teil 6: Fehler vermeiden bei der Anlage SZ: Mit diesen Tipps meisterst du die Anlage SZ ohne Stress

Sind die Eingaben zu den Betriebsausgaben gemacht, geht es nun an die Betriebsausgaben. Durch jeden Euro, den du als steuerlich abziehbare Betriebsausgabe erfasst, vermindert sich deine Steuerlast. Die Betriebsausgaben sind also das Kernstück deiner Steuer-Spar-Strategie. Deshalb ist es für dich so wichtig, sämtliche Betriebsausgaben vollständig zu erfassen. Nur so sparst du wirklich optimal Steuern.

Bei gemischten Ausgaben, also bei solchen, die dir sowohl für deinen Betrieb als auch privat entstanden sind, setzt du ausschließlich den betrieblich veranlassten Anteil an.

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