Leserfrage

Muss das Finanzamt meine Fitnessstudio-Beiträge als außergewöhnliche Belastung anerkennen?

Frage: Mein Arzt hat mir ein Funktionstraining verordnet, das ich in einem Reha-Verein absolvieren soll. Zur Teilnahme musste ich zusätzlich Mitglied in einem Fitnessstudio werden. Kann ich die Beiträge für das Fitnessstudio als außergewöhnliche Belastungen geltend machen?

Maik Czwalinna

24.02.2025 · 1 Min Lesezeit

Antwort: Leider nein. Der BFH hat klargestellt, dass Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio grundsätzlich keine zwangsläufig entstandenen Krankheitskosten sind (BFH, Urt. v. 21.11.2024, Az. VI R 1/23).

Zwar wurde dir das Funktionstraining, für dessen Teilnahme die Mitgliedschaft erforderlich ist, ärztlich verordnet. Allerdings bietet das Fitnessstudio auch weitere Leistungen wie Schwimmbad, Sauna oder zusätzliche Kurse an.

Das Finanzamt berücksichtigt deshalb allein die Beiträge für den Reha-Verein als außergewöhnliche Belastungen.

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