So hilft dir Grundbesitz beim Steuer sparen
Wenn du Grundstücke in deinem Betriebsvermögen hast, kommt für dich eine besondere Kürzung des Gewerbeertrags in Betracht. Du kannst nämlich 1,2 % des Einheitswerts deines Grundstücks bei der Berechnung deines Gewerbeertrags abziehen.
Schau dir auch die anderen beiden Teile an:
Teil 1: Steuerpflicht als Gewerbetreibender: Diese Basics musst du kennen
Teil 2: Gewerbesteuer im Blick: wichtige Schritte für eine erfolgreiche elektronische Übermittlung!
Mein Praxis-Tipp für dich:
Den Einheitswert musst du nicht selbst berechnen. Das Finanzamt hat ihn durch Bescheid festgestellt. Dieser sollte sich bei den Unterlagen zu deinem Grundstück befinden. Die Kürzung bekommst du, damit dein Grundstück nicht doppelt durch Grundsteuer und Gewerbesteuer belastet wird. Einheitswertbescheide sind teilweise sehr alt. Sollte dein Bescheid noch einen Einheitswert in D-Mark ausweisen, rechne den Wert mit dem amtlichen Umrechnungskurs von 1,95583 in Euro um. Kreuze an, mit welchem Wert das Grundstück für die Kürzung deines Gewerbeertrags anzusetzen ist.