Beachte die Zuordnungsfrist 31.07.
Lies auch die anderen 2 Teile unserer Serie „Vorsteuerabzug leicht gemacht“:
Teil 1: Das sind die entscheidenden Voraussetzungen für einen erfolgreichen Vorsteuerabzug
Teil 2: Wichtige Tipps für deine Rechnungen: So bewahrst du dir den Vorsteuerabzug sicher
Die Jahreserklärung zur Umsatzsteuer musst du grundsätzlich bis zum 31.07. des Folgejahres abgeben. Durch die coronabedingten Erleichterungen haben sich die Abgabetermine verschoben, und zwar zuletzt für das Steuerjahr 2024 auf den 31.08.2024 (da dies ein Samstag war, endete die Abgabefrist praktisch erst am 02.09.2024).
Wenn du also diese Fristverlängerung zur Abgabe deiner Jahressteuererklärung in Anspruch nehmen oder vom Finanzamt auf deinen Antrag hin eine verlängerte Abgabefrist erhalten hast, musst du die Zuordnungsentscheidung dem Finanzamt gegenüber außerhalb der Steuererklärung bis zum 31.07. mitgeteilt haben.