Vorsteuerabzug leicht gemacht (Teil 3 von 3)

So optimierst du deine Umsatzsteuererklärung

Im 3. und letzten Teil unserer Serie „Vorsteuerabzug leicht gemacht“ geben wir dir wertvolle Informationen zum Thema Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug, die dir helfen, steuerliche Vorteile optimal zu nutzen. Wir erläutern wichtige Fristen und Regelungen, die du bei der Abgabe der Jahreserklärung beachten solltest. Du erfährst, welche Vorsteuerbeträge bei gemischt genutzten Immobilien abziehbar sind und welche besonderen Regelungen für bestimmte Kostenarten gelten. Zudem werden praxisnahe Tipps gegeben, wie du mögliche Einsparungen durch den Vorsteuerabzug effektiv umsetzen kannst. Damit bist du bestens informiert und kannst deine steuerlichen Verpflichtungen gezielt angehen.

Maik Czwalinna

01.10.2024 · 10 Min Lesezeit

Beachte die Zuordnungsfrist 31.07.

Lies auch die anderen 2 Teile unserer Serie „Vorsteuerabzug leicht gemacht“:



Teil 1: Das sind die entscheidenden Voraussetzungen für einen erfolgreichen Vorsteuerabzug

Teil 2: Wichtige Tipps für deine Rechnungen: So bewahrst du dir den Vorsteuerabzug sicher

Die Jahreserklärung zur Umsatzsteuer musst du grundsätzlich bis zum 31.07. des Folgejahres abgeben. Durch die coronabedingten Erleichterungen haben sich die Abgabetermine verschoben, und zwar zuletzt für das Steuerjahr 2024 auf den 31.08.2024 (da dies ein Samstag war, endete die Abgabefrist praktisch erst am 02.09.2024). 

Wenn du also diese Fristverlängerung zur Abgabe deiner Jahressteuererklärung in Anspruch nehmen oder vom Finanzamt auf deinen Antrag hin eine verlängerte Abgabefrist erhalten hast, musst du die Zuordnungsentscheidung dem Finanzamt gegenüber außerhalb der Steuererklärung bis zum 31.07. mitgeteilt haben. 

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