Mit diesen Tätigkeiten bist du Freiberufler
Im EStG ist eine Reihe von Tätigkeiten aufgelistet, die als freiberuflich gelten (§ 18 Abs. 1 EStG). Alle anderen selbstständigen Tätigkeiten, mit Ausnahme der Land- und Forstwirtschaft, sind gewerblich. Zu den Tätigkeiten, die den freien Berufen zugeordnet werden, gehören selbstständig ausgeübte
- erzieherische,
- künstlerische,
- schriftstellerische,
- unterrichtende oder
- wissenschaftliche
Tätigkeiten. Explizit sind beispielsweise diese selbstständig ausgeübten Berufe im Gesetz genannt: