Zeile 43: Aufwendungen für Telekommunikation und Internet
Lies auch die anderen Teile unserer Serie „Prüfungssichere Einnahmen-Überschuss-Rechnung“
Teil 1: So gelingt dir eine prüfungssichere Einnahmen-Überschuss-Rechnung für das Jahr 2024
Teil 2: EÜR schnell vorbereiten – Praktische Tipps für eine fehlerfreie Übertragung in MeinElster
Teil 3: Effektiv Steuern sparen: So erfasst du Betriebsausgaben korrekt und optimierst deine Steuererklärung
Teil 5: Weitere Angaben zur Gewinnermittlung: Wie du Entnahmen und Einlagen korrekt dokumentierst und steuerlich nutzt
Teil 6: Fehler vermeiden bei der Anlage SZ: Mit diesen Tipps meisterst du die Anlage SZ ohne Stress
Hier erfasst du alle Kosten für deinen betrieblichen Internetanschluss, dein Telefon, Faxgerät und Handy. Dabei kannst du die Verbindungs- und Bereitstellungskosten deines Telekommunikationsanbieters absetzen.
Wichtig für dich:
Die Anschaffungskosten für Geräte wie Telefon, Router oder Fax gehören nicht hierher. Diese werden über die Abschreibungen für Wirtschaftsgüter berücksichtigt.