Diese 7 Einkunftsarten sind einkommensteuerbar
Das Steuerrecht regelt, welche Einkünfte der Einkommensteuer unterliegen (§ 2 Abs. 1 EStG). Eine Tätigkeit, die hier nicht aufgeführt ist, ist damit nicht einkommensteuerbar. Es gibt insgesamt diese 7 Einkunftsarten:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
- Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- sonstige Einkünfte im Sinne von § 22 EStG
Durch Verluste kannst du, wenn das Finanzamt sie mit anderen, positiven Einkünften verrechnet, Steuern sparen. Daher liegt es nahe, eine Tätigkeit, die du ohnehin ausübst, steuerlich zu berücksichtigen.