Antwort: Vielen Dank für diese wichtige Frage.
(Lies hier den Beitrag, um den es geht!)
In § 19 Abs. 2 UStG steht tatsächlich, dass du deinen Gesamtumsatz nach den vereinnahmten Entgelten berechnest. Ab dem 01.01.2025 musst du außerdem keine Umsatzsteuer mehr mit einbeziehen.
Bislang war dies anders: Zu den Nettoumsätzen musstest du die Umsatzsteuer hinzurechnen, denn die Umsätze waren nicht steuerfrei, sondern das Finanzamt hat die geschuldete Umsatzsteuer lediglich nicht erhoben.