Leserfrage

Vereinbarte oder vereinnahmte Entgelte – was gilt beim Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung?

Frage: In einem Beitrag wurde geschrieben: „So ermittelst du deinen Umsatz: Neu ist, dass du deinen Umsatz ohne Umsatzsteuer zugrunde legen darfst. Zudem richtet sich dein Umsatz nach den vereinbarten Entgelten (§ 19 Abs. 2 UStG).“ Im Gesetz (§ 19 Abs. 2 UStG) lese ich jedoch Folgendes: „Gesamtumsatz ist die nach vereinnahmten Entgelten berechnete Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze …“ Was ist richtig? Vereinbarte oder vereinnahmte Entgelte?

Maik Czwalinna

24.02.2025 · 1 Min Lesezeit

Antwort: Vielen Dank für diese wichtige Frage.

(Lies hier den Beitrag, um den es geht!)

In § 19 Abs. 2 UStG steht tatsächlich, dass du deinen Gesamtumsatz nach den vereinnahmten Entgelten berechnest. Ab dem 01.01.2025 musst du außerdem keine Umsatzsteuer mehr mit einbeziehen.

Bislang war dies anders: Zu den Nettoumsätzen musstest du die Umsatzsteuer hinzurechnen, denn die Umsätze waren nicht steuerfrei, sondern das Finanzamt hat die geschuldete Umsatzsteuer lediglich nicht erhoben.

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