Leserfrage

Wann kann ich Vorsteuer und Betriebsausgaben abziehen?

Frage: Ich bin Einzelunternehmerin und erhalte regelmäßig Rechnungen, die ich zu unterschiedlichen Zeitpunkten bezahle. Meinen Gewinn ermittle ich durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Wann darf ich die Vorsteuer geltend machen, und wann kann ich die Ausgaben als Betriebsausgaben abziehen?

Maik Czwalinna

18.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Antwort:

Du kannst die Vorsteuer bereits dann ansetzen, wenn du die Leistung erhalten hast und dir eine ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung vorliegt (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG). Der tatsächliche Zahlungsvorgang ist dafür nicht ausschlaggebend.

Für den Betriebsausgabenabzug gilt hingegen das Zufluss-Abfluss-Prinzip (vgl. § 11 EStG). Das bedeutet, du berücksichtigst die Ausgaben grundsätzlich erst in dem Monat, in dem du diese tatsächlich bezahlt hast.

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