Liebhaberei: Keine Steuerfalle für dich! (Teil 2/3)

Warum dich die Steuerfalle Liebhaberei jedes Jahr treffen kann & was dann zu tun ist

Im Steuerrecht gibt es ein heikles Thema, das oft übersehen wird: Liebhaberei und ihre Auswirkungen auf deine finanzielle Situation. In diesem Artikel erfährst du, warum du immer auf der Hut sein solltest, selbst wenn das Finanzamt Verluste vorbehaltlos anerkannt hat. Denn hier lauert die bittere Wahrheit: Die Einschätzung zur Liebhaberei ist nicht verbindlich und kann jedes Jahr neu geprüft werden. Was zu tun ist, wenn der Worst Case eintritt, erfährst du in diesem Artikel.

Maik Czwalinna

20.12.2023 · 4 Min Lesezeit

Du benötigst erst noch die Basics zur Liebhaberei? Die erfährst du im ersten Teil der Reihe „Liebhaberei: Keine Steuerfalle für dich“. Im dritten Teil steigst du dann tiefer in die 3 Sonderfälle Hobby, Fotovoltaikanlagen und Umsatzsteuer ein.

Bittere Wahrheit: Die Liebhaberei-Einschätzung ist nicht verbindlich

Das Finanzamt hat deine Verluste aus einer bestimmten Tätigkeit in einem Jahr vorbehaltlos anerkannt? Herzlichen Glückwunsch! Nur leider muss das nicht von Dauer sein. Denn:

Teil2,S4Die Liebhaberei-Einschätzung ist nicht verbindlich

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