Zeilen 78 bis 80: Steuerfreie Einnahmen
Lies auch die anderen Teile unserer Serie „Prüfungssichere Einnahmen-Überschuss-Rechnung“
Teil 1: So gelingt dir eine prüfungssichere Einnahmen-Überschuss-Rechnung für das Jahr 2024
Teil 2: EÜR schnell vorbereiten – Praktische Tipps für eine fehlerfreie Übertragung in MeinElster
Teil 3: Effektiv Steuern sparen: So erfasst du Betriebsausgaben korrekt und optimierst deine Steuererklärung
Teil 4: Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben: Erfahre, wie du alle relevanten Kosten korrekt geltend machst und Steuern sparst
Teil 6: Fehler vermeiden bei der Anlage SZ: Mit diesen Tipps meisterst du die Anlage SZ ohne Stress
In deinen Betriebseinnahmen sind auch steuerfreie Einnahmen wie Einnahmen aus einer Übungsleitertätigkeit oder einer anderen nebenberuflichen Tätigkeit sowie eine Reihe weiterer steuerfreier Einnahmen enthalten. Damit diese auch tatsächlich nicht in deinem zu versteuernden Gewinn zählen, ziehst du die Einnahmen hier wieder ab.
Zeilen 81 bis 83: Nicht abziehbare Betriebsausgaben
Die meisten Aufwendungen, die mit den in den Zeilen 81 bis 83 genannten steuerfreien Betriebseinnahmen im Zusammenhang stehen, darfst du nicht oder nur insoweit, wie sie den Freibetrag übersteigen, abziehen.