So passt du deine Vorauszahlungen regelmäßig an
Als selbstständiger Unternehmer leistest du vierteljährliche Vorauszahlungen auf deine voraussichtliche Einkommensteuerschuld, wenn deine voraussichtliche Jahreseinkommensteuer dafür mindestens 400 € beträgt (§ 37 Abs. 5 EStG). Das Finanzamt berechnet diese Steuervorauszahlungen auf Grundlage deines zu versteuernden Einkommens aus deinem letzten Einkommensteuerbescheid. Bei Existenzgründern dienen deine Einschätzungen dem Finanzamt als Grundlage für die Festsetzung der Vorauszahlung. Der wesentliche Faktor, der die Höhe deiner Vorauszahlungen bestimmt, ist der Gewinn aus deinem Betrieb oder deiner Praxis.
Prognostiziere deine laufenden Einkünfte
Besser als der rückwärts gerichtete Blick der Finanzverwaltung auf deinen Gewinn des Vorjahres ist es aber, wenn sich deine Vorauszahlungen an der tatsächlichen aktuellen Ertragslage deines Betriebs oder deiner Praxis orientieren. Daher ist es sinnvoll, wenn du gelegentlich eingreifst und einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlung stellst. Eine solche Anpassung kann sowohl nach oben als auch nach unten sinnvoll sein: