Veranlagung von Ehepartnern

Wie du dir durch die Wahl der Veranlagungsform zusätzliche Steuervorteile sicherst

Verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartnerschaften genießen in Deutschland steuerliche Vorteile. Ein wesentlicher Vorteil ist der sogenannte Splittingtarif, der bei der gemeinsamen Veranlagung oft zu einer geringeren Steuerlast führt – insbesondere bei unterschiedlich hohen Einkommen. Doch die Zusammenveranlagung ist nicht immer die beste Wahl. In bestimmten Fällen, etwa bei ähnlich hohen Einkommen, Verlustvorträgen oder besonderen steuerlichen Regelungen, kann die Einzelveranlagung finanziell günstiger sein. Welche Option sich mehr lohnt, hängt von deiner individuellen Einkommenssituation ab. Erfahren du in diesem Beitrag, wie du das ermitteln kannst.

Maik Czwalinna

24.02.2025 · 9 Min Lesezeit

Die Einzelveranlagung für Alleinstehende

Das Einkommensteuerrecht sieht grundsätzlich vor, dass jeder Steuerpflichtige allein mit seinen Einnahmen und Ausgaben besteuert wird. Das nennt man Einzelveranlagung. Sie ist der Regelfall für unverheiratete, geschiedene und verwitwete Personen, die nicht die Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung erfüllen. Wer nur die eigenen Einkünfte versteuern muss, kann in der Regel auch nur seine eigenen Ausgaben, Verluste oder Sonderausgaben ansetzen.

Diese Wahlmöglichkeiten haben Verheiratete

Für Verheiratete sieht das Einkommensteuerrecht die Ehegattenveranlagung vor. Du kannst zwischen der Einzel- und der Zusammenveranlagung wählen. Das gilt seit 2017 auch für gleichgeschlechtliche Paare. Andere Lebensgemeinschaften (z. B. unverheiratete Paare mit gemeinsamer Wohnung) profitieren nicht von ehelichen Wahlrechten. Das hat der BFH klar bestätigt (BFH, Beschl. v. 26.04.2017, Az. III B 100/16).

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